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PflegeFaktisch mit Francesca

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Last Minute Tarifpflicht – ein Schnellüberblick

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Die Regelungen zur Tarifpflicht wurden im Zuge des GVWG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung), auch bekannt als kleine Pflegereform 2021, beschlossen. Die neuen Richtlinien stellen die gesamte Pflegebranche derzeit vor große Herausforderungen, denn schon bis zum 01. September 2022 müssen diese von Einrichtungen verpflichtend umgesetzt werden. Die Mehrheit ist sich einig: Grundsätzlich ist eine höhere Vergütung für die Pflege sinnvoll, doch der Weg dahin verläuft steinig und lässt weiterhin viele Fragen offen.

In der aktuellen PflegeFaktisch-Folge spreche ich erneut mit einem altbekannten Gast: Der Berater Kip Sloane teilt bereits in den Folgen 39 und 43 sein Expertenwissen über die managementrelevanten Punkte aus der Pflegereform. In dieser Folge sprechen wir nun konkret über die Tarifpflicht sowie die neusten Entwicklungen.

Umsetzung der Tarifpflicht mit zeitlicher Verzögerung

Bereits 2021 wurde mit der Pflegereform die Tarifpflicht für Einrichtungen im Gesundheitswesen beschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden auf den Weg gebracht, doch die ausformulierten Richtlinien zur Umsetzung ließen lange auf sich warten. Der Zeitplan zur Umsetzung einer Tarifpflicht ist eng bemessen: Bis zum 30. April 2022 müssen sich die Einrichtungen entscheiden, welche Optionen in Bezug auf die Tarife in Frage kommen und wie sich die Umsetzung realisieren lässt.

Kip Sloane empfiehlt, sich intensiv mit den folgenden Richtlinien auseinanderzusetzen, um sich für eine der drei Handlungsoptionen zu entscheiden:

  • Zulassungsrichtlinie: Richtlinie des GKV Spitzenverbandes nach §72 (3c) SGB XI
  • Pflegevergütungsrichtlinie: Richtlinie des GKV Spitzenverbandes nach §82 (4c) SGB XI
  • Nachweisrichtlinie: Richtlinie des GKV Spitzenverbandes nach §84 (7) SGB XI

Unser PflegeFaktisch-Tipp: Inzwischen wurden auch FAQ´s auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Diese übersetzen die Richtlinien in die Praxis und werden in regelmäßigen Abständen in Bezug auf mögliche Änderungen aktualisiert. Hier gelangt ihr zu den FAQ’s.

Drei Handlungsoptionen für die Einrichtungen

70 Prozent der Einrichtungen müssen sich jetzt aufgrund der Richtlinien entscheiden. Aus Sicht des Beraters Kip Sloane ergeben sich aus den Richtlinien drei Handlungsoptionen:

Option 1: Abschluss oder Beitritt eines Tarifvertrags als volles Mitglied.

Hier ist zu überlegen, welcher Tarifvertrag zur eigenen Einrichtung passt. Das Tarifwerk ist relativ starr und ein privater Pflegedienst kann sich beispielsweise nicht einem kirchlich geprägten Tarifvertrag anschließen. Geöffnete Tarifverträge wären hier eine Option. Bei der Entscheidung für einen Tarifvertrag ist die vollständige Umsetzung jedoch zwingend notwendig.

Option 2: Die Light-Version, eine Inbezugnahme eines Tarifvertrags.

Hierbei werden nur jene Bestandteile des Tarifvertrags übernommen, die mit der Bezahlung zu tun haben. Auch hier ist das System starr und unterliegt klaren Strukturen. Unter Berücksichtigung des Alters, der Betriebszugehörigkeit, Zeitzuschlägen oder Funktionszulagen errechnen sich die perspektivischen Gehälter der Mitarbeitenden.

Option 3: Die pauschale Lösung.

Bei dieser Option erklärt die Einrichtung, dass ihre gezahlten Gehälter die regional üblichen Entgelte nicht unterschreiten. Kip Sloane hebt hier die leichte Anwendung hervor, verweist aber zeitgleich auf die notwendige intensive Auseinandersetzung mit den einzelnen Stundenlöhnen der Qualifikationsniveaus.

Weitere Informationen zu den Regelungen für tarifgebundene und nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen erhaltet Ihr auf der Webseite der AOK. Ihr wollt außerdem erfahren, wie die Berechnung der Stundenlöhne im neuen Kontext der Qualifikationsniveaus der Mitarbeitenden zu berechnen sind, was dreifach gemittelte Werte damit zu tun haben oder was eine „schlaue, arbeitgeberattraktive Vergütung“ bedeutet? Dann hört jetzt in die aktuelle PflegeFaktisch-Folge rein!

In diesem Sinne einfach weiter Podcast hören, ich freue mich auf Euch!

Eure Francesca


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