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PflegeFaktisch mit Francesca

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Neuer Name und wesentliche Änderungen im Infektionsschutzgesetz

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Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde am 25.3.2020 vom Bundestag beschlossen und zwei Tage später vom Bundesrat zugestimmt und verabschiedet.
Die Zielsetzung ist die Regelungen weitreichender Befugnisse zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten im Infektionsschutzgesetz. Die Ausführungs- und Durchführungsverantwortung obliegt den zuständigen Behörden (Gesundheitsämtern) der Länder. Diese Vorgehensweise hat in einer „Normallage“ bisher ausgereicht, um eine Ausbreitung von möglichen Krankheitserregern zu verhindern. 
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie und den Forderungen der einzelnen Bundesländer für mehr Klarheit und Unterstützung in einer Pandemie-Situation seitens des Bundes, wurden zahlreiche Änderungen aufgenommen zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Der Bund / Gesundheitsministerium erhält somit umfassende Kompetenzen im Falle einer Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung. So wird beispielsweise dem BMG unter anderem ermöglicht „zielgerichtete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Einrichtungen zu treffen.“Von dieser neuen Kompetenz hat das BMG bereits Gebrauch gemacht und zahlreiche Maßnahmen (siehe 7- Punkte Plan) auf den Weg gebracht. 
 


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