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PflegeFaktisch mit Francesca

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Alles was "Recht" ist - einfach erklärt - Folge 4: Rechtssicherheit bei Sturz und Dekubitus

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Sturz und Dekubitus sind häufige haftungsrechtliche Problemlagen, die vor Gericht diskutiert werden und auch immer wieder im pflegerischen Alltag für Diskussionen sorgen.

Stürze können und kommen bei Pflegebedürftigen in den Einrichtungen vor. Einige Fragen stellen sich immer wieder in diesem Kontext – "Wann kann eine Einrichtung oder eine Pflegekraft zur Rechenschaft gezogen werden? Wie sollen die Einrichtungen generell in Bezug auf Sturz und Dekubitus umgehen?"

Die Antworten kennt Alexandra Hansen-Bingas. Sie ist Rechtsanwältin und hat sich auf rechtliche Themen in der Pflege spezialisiert.

Jeder hat ein Recht auf Sturz und Unvernünftigkeit

Die Pflegekraft befindet sich meist im Spagat zwischen der eigenen Verantwortung zum Schutz des Pflegebedürftigen und dem individuellen Selbstbestimmungsrecht des Pflegebedürftigen. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Sturz und Unvernünftigkeit. So lange eine Einwilligungsfähigkeit vorliegt, können Sicherheits- und Schutzmaßnahmen oder Prophylaxen abgelehnt werden. Auch mit dem Bewusstsein, dass es in Folge zu Stürzen kommen kann. Kommt es dann tatsächlich zu einem Sturz, können sowohl Angehörige als auch die betroffene Person selbst Schadensersatzansprüche gegenüber der Einrichtung oder der Pflegekraft geltend machen oder sogar Strafanzeige stellen. 

Voraussetzungen für eine Haftung im Falle eines Sturzes

Jedoch lässt sich allein aus dem Umstand eines Sturzes in einer Einrichtung noch keine schuldhafte Pflichtverletzung einer Pflegekraft oder einer Einrichtung ableiten. Damit eine Haftung in Betracht gezogen werden kann, müssen drei Voraussetzungen vorliegen, die im Einzelfall überprüft werden.

  1. 1. Verletzung eines medizinisch-pflegerischen Standards (Expertenstandard) 
  2. 2. Eintritt eines Körperschadens
  3. 3. Ursachenzusammenhang der Verletzung des Standards und dem Körperschaden
  4.  

Diese drei Voraussetzungen müssen beispielsweise von einer Krankenkasse nachgewiesen werden, damit ein Schadensansprch geltend gemacht werden kann.

Expertenstandards sind der Maßstab in jedem Gerichtssaal

Alexandra Hansen-Bingas verdeutlicht die Wichtigkeit der Expertenstandards und verweist auf die gesetzliche Grundlage. §113a SGBXI regelt die Umsetzung der Standards. Die Einrichtungen sind per Gesetz dazu verpflichtet, diese Standards zu implementieren. Zusätzlich verpflichten sich die Einrichtungen in §11 SGBXI, die Betreuung und Pflege der Pflegebedrüftigen nach einem allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen Standard durchzuführen. Im Falle einer Missachtung haben also die Pflegebedürftigen das Recht, Konsequenzen daraus zu ziehen und entsprechend Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Tipps von Alexandra:

  • regelmäßige Schulung der Expertenstandards
  • zwingende Implementierung der Expertenstandards in den Einrichtungen 
  • lückenlose Dokumentation
  • korrekte Anwendung der Expertenstandards
  • individuelle Maßnahmenplanung auf Grundlage der Expertenstandards
  • Beratung des Pflegebedürftigen sowie der Angehörigen

Alexandra Hansen-Bingas bietet neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin auch Rechtsseminare an. Auf Ihrer Homepage befinden sich umfassende Informationen sowie ihre Kontaktdaten.

Wer weitere Fragen zu rechtlichen Themen hat, kann mir diese gern an pflegefaktisch@medifox.de schicken. 

In diesem Sinne: Einfach Podcast hören! Ich freue mich auf Euch.

Eure Francesca 


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