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PflegeFaktisch mit Francesca

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Alles was "Recht" ist - einfach erklärt - Folge 2: Corona spezial – die aktuelle Rechtslage für die Pflege

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Die Entwicklungen rund um Corona bedeuten auch Veränderungen für die Pflege – insbesondere im rechtlichen Bereich. Nahezu täglich gibt es diesbezüglich neue Informationen für den Umgang mit dieser besonderen Situation.

Deshalb tausche ich mich mit Alexandra Hansen-Bingas zu unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen aus, die für uns in der Pflege relevant sind. Alexandra Hansen-Bingas ist Rechtsanwältin, die sich auf rechtliche Fragen aus der Pflege spezialisiert hat.

In unserer heutigen Folge sprechen wir über die aktuelle Rechtslage während der gegenwärtigen Pandemie-Situation.

Können Pflegekräfte einen Corona-Test einfordern?

In der Presse und in einigen Berichten ist immer wieder zu lesen, dass Pflegekräfte trotz Erkältungssymptome weiterarbeiten oder kein Corona-Test durchgeführt wird.

Die Forderungen nach niederschwelligen Corona-Tests werden derzeit immer lauter. Bereits im Mai 2020 hat die Bundesregierung eine Verordnung auf Anspruch zur Testung für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zudem empfiehlt das RKI in seiner Richtlinie "Prävention und Management zu Covid-19 in Alten- und Pflegeheimen" ebenfalls eine schnelle und niederschwellige Testung von Bewohnern und Pflegepersonal.

Kann aufgrund dieser Richtlinien eine Pflegekraft einen Corona-Test einfordern? „Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten“, sagt Alexandra Hansen-Bingas. „Per se können Pflegekräfte keinen Corona-Test einfordern. Einen Anspruch auf Testung haben Pflegekräfte erst, wenn dies von einem öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) angeordnet wird.“

Eine Testung bei Pflegekräften kann durchgeführt werden, wenn in einer Einrichtung Covid-19 Fälle diagnostiziert wurden. Die Betonung liegt jedoch auf kann und nicht auf muss. Auch hier liegt es im Ermessen der zuständigen Landesgesundheitsbehörden, eine Testung zu veranlassen.

Corona-Warn-App auf dem Diensthandy – bald verpflichtend? 

Seit Juni steht die Corona-Warn-App in Deutschland zum Download bereit. Laut RKI wurde die App bisher insgesamt 18,4 Millionen Mal installiert. Das Ziel: Dadurch soll geholfen werden, die Infektionsketten unterbrechen zu können, um somit die Pandemie einzudämmen.

In diesem Zusammenhang habe ich Alexandra Hansen-Bingas gefragt, ob ambulante Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen ihre Mitarbeiter verpflichten können, die Corona-Warn-App auf ihren Handys bzw. auf Diensthandys zu installieren? Hierzu erläutert Alexandra Hansen-Bingas die rechtlichen Grundlagen detailliert und erklärt unterschiedliche Gesetze einfach und verständlich – vom Direktionsrecht des Arbeitgebers, der Datenschutzgrundverordnung bis hin zum Bundesdatenschutz.

Festzuhalten ist, dass eine verpflichtende Installation der Corona-Warn-App nicht gegeben ist. Der Arbeitgeber kann jedoch an die Freiwilligkeit seiner Mitarbeiter appellieren, die App zu installieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen.  

Das spannende, aber komplexe Thema der Corona-Warn-App bringt Alexandra Hansen-Bingas in unserer aktuellen Podcastfolge ab Minute 19:30 näher.

Bei weiteren Fragen zu rechtlichen Themen meldet Euch gerne unter pfegefaktisch@medifox.de. 

Wer Kontakt zu Alexandra Hansen-Bingas aufnehmen möchte, der kann einfach auf ihrer Website vorbeischauen. 

In diesem Sinne: Einfach weiter Podcast hören! Ich freue mich auf Euch.

Eure Francesca 


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