Fit für den Datenträgeraustausch
Der gesetzlich vorgeschriebene Datenträgeraustausch nach §§ 302, 303 SGB V und § 105 SGB XI wird schrittweise in allen Bundesländern eingeführt. Das heißt für Sie: Ihre Abrechnungsdaten müssen in einer maschinell verwertbaren Form an die Abrechnungsstelle übertragen werden, um zusätzliche Kosten oder Rechnungskürzungen zu vermeiden.
Datenversand
Mit MediFox ambulant haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten sowohl per Diskette als auch per E-Mail an die Abrechnungsstelle zu senden. Dadurch haben Sie deutlich weniger Aufwand als vorher. Sicherheit wird großgeschrieben. Wenn Sie die Daten per E-Mail an Ihre Abrechnungsstelle senden, werden die Daten in verschlüsselter Form übermittelt. Eine vertrauliche Datenübertragung wird so sichergestellt. Die hierfür notwendige Verschlüsselungssoftware dakota.le ist in MediFox ambulant bereits integriert.
MediFox ist als Softwarehersteller bei der ITSG registriert.
Der integrierte Datenträgeraustausch und die notwendige Verschlüsselungssoftware sind ohne Aufpreis in der Grundversion enthalten.